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Programm

Sehr geehrte Damen und Herren

Woran denken Sie, wenn Sie die folgende Zeitungs­mel­dung lesen? «Last­wa­gen verliert tonnen­schwe­res Beton­ele­ment auf der Auto­bahn!». Wahr­schein­lich an unge­nü­gende Ladungs­si­che­rung. Und wer ist dafür verant­wort­lich? Der Absen­der? Der Halter/ Dispo­nent? Der Verla­der oder doch nur der Chauf­feur? Es ist natür­lich einfach, die ganze Verant­wor­tung dem Chauf­feur in die Schuhe zu schie­ben. Ist er doch das letzte Glied in der Verant­wor­tungs­kette und bei verlo­re­ner Ladung auf dem Unfall­platz vor Ort.

Doch wer ist verant­wort­lich, wenn z. B. beim Beton­ele­ment eine Stütze, durch die verti­ka­len Beschleu­ni­gun­gen während des Trans­ports, abge­bro­chen ist? Wenn die Ladung rich­tig auf dem Fahr­zeug gesi­chert wurde, können die Zurr­gurte oder Ketten beim plötz­li­chen Wegbre­chen der Konstruk­tion reis­sen. Sind Sie jetzt immer noch der Meinung, dass der Chauf­feur dafür verant­wort­lich gemacht werden kann? In der Haupt­ver­ant­wor­tung steht sicher der Hersteller/Absender des Produk­tes. Doch wird dies bei der Unfall­auf­nahme durch die Kontroll­organe über­haupt bemerkt? Wird ein Sach­ver­stän­di­ger hinzu­ge­zo­gen?

Es ist in der Ladungs­si­che­rung nicht immer so einfach, wie man denkt. Das Thema ist riesig und viele Fakto­ren sind entschei­dend. Gerade deswe­gen ist das Ladungs­sicherungs­symposium der rich­tige Ort, um sich weiter­zu­bil­den, sich mit Gleich­ge­sinn­ten zu tref­fen, neue Kontakte zu knüp­fen oder einfach auch «nur» um zu fach­sim­peln.

Wir haben wiederum ein stark besetz­tes Refe­ren­ten­team aus dem In- und Ausland für Sie enga­giert, welches Ihnen das Neueste im Bereich der Ladungs­si­che­rung vorstel­len wird. In den Pausen haben Sie jeweils die Möglich­keit in der beglei­ten­den Fach­aus­stel­lung Neuig­kei­ten und Inno­va­tio­nen zu begut­ach­ten und sich von den Herstel­lern direkt vor Ort bera­ten zu lassen.

Das Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz rich­tet sich an alle Verant­wort­li­chen in der Ladungs­si­che­rung: Absen­der, Trans­port­un­ter­neh­mer, Dispo­nen­ten, Verla­der, Chauf­feure, Sach­ver­stän­dige, Ausbil­der für Ladungs­si­che­rung, Fahr­leh­rer, Stras­sen­ver­kehrs­exper­ten, Kontroll­organe und alle, die sich für diese Mate­rie inter­es­sie­ren und sich weiter­bil­den möch­ten.

Es würde mich freuen, Sie am 5. Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz im Seepark­saal in Arbon begrüs­sen zu dürfen. 

Richard Knaus, Knaus Weiter­bil­dung

Ladungssicherungssymposium Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen

Veran­stal­ter
Knaus Weiter­bil­dung
Richard und Jacque­line Knaus
Sonnen­tal­strasse 28a
CH-9036 Grub SG

Tele­fon +41 71 891 50 11
Tele­fax +41 71 891 50 12
info@lasis.ch

Teil­nah­me­ge­bühr
Fr. 540.– pro Person
Fr. 495.– Früh­bu­cher­preis bis 31.12.2022

Die Teil­nah­me­ge­bühr wird Ihnen in Rech­nung gestellt. Sie beinhal­tet den Eintritt zu den Fach­re­fe­ra­ten und der Ausstel­lung. Eben­falls darin enthal­ten sind Begrüs­sungs­kaf­fee, Pausen­ver­pfle­gun­gen, Mittag­essen, Getränke und Apéro.

Anmel­dung
Bis Ende Februar 2023 mit dem Online-Anmel­de­for­mu­lar.
Selbst­ver­ständ­lich können Sie sich auch per E‑Mail anmel­den: anmeldung@lasis.ch 

Die Teil­neh­mer­zahl ist beschränkt und die Anmel­dung verbind­lich. Die Reser­vie­rung erfolgt in der Reihen­folge des Anmel­dungs­ein­gan­ges. Mit Ihrer Anmel­dung sind Sie einver­stan­den, dass Ihr Name auf der Teil­neh­mer­liste aufge­führt wird und Sie even­tu­ell auf Pres­se­fo­tos zu sehen sind.

Wie die Vorga­ben des Bundes­am­tes für Gesund­heit (BAG) in Bezug auf Covid-19 am Veran­stal­tungs­tag genau ausse­hen, kann zum heuti­gen Zeit­punkt noch nicht beur­teilt werden. Eine Teil­nahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veran­stal­ter über­nimmt keiner­lei Haftung bei einer allfäl­li­gen Erkran­kung. Soll­ten wir die Veran­stal­tung absa­gen oder das BAG kurz­fris­tig vor der Veran­stal­tung ein Durch­füh­rungs­ver­bot ausspre­chen, über­nimmt der Veran­stal­ter keine Haftung für allfäl­lig bereits entstan­dene Kosten und Umtriebe Ihrer­seits. Bereits bezahlte Teil­nah­me­ge­büh­ren werden rück­ver­gü­tet.

Abmel­dun­gen
Abmel­dun­gen müssen schrift­lich erfol­gen. Im Falle einer Absage wird eine Annull­a­ti­ons­ge­bühr von Fr. 50.– für den admi­nis­tra­ti­ven Aufwand verrech­net. Bei Abmel­dun­gen nach dem 18. März 2023 ist die ganze Teil­nah­me­ge­bühr fällig rsp. es erfolgt keine Rück­erstat­tung des einbe­zahl­ten Betra­ges. Gerne akzep­tie­ren wir jedoch ohne zusätz­li­che Kosten einen Ersatz­teil­neh­mer.

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